Kfz-Haftpflichtversicherung darf nicht zu Mietwagenwechsel verpflichten
Nach einem Mitte Januar gefällten Urteil des Bundesgerichtshofs kann eine Kfz-Haftpflichtversicherung einen Geschädigten nach einem Unfall nicht zu einem Wechsel des Mietwagenanbieters verpflichten, wenn die Nutzungsdauer des Mietwagens nicht zu lange ist (Az.: VI ZR 134/08). Im konkreten Fall hatte eine Frau im Juni 2006 einen Autounfall, dessen Haftung die zuständige Haftpflichtversicherung übernahm. Als Dauer für die Reparatur des Unfallwagens
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