PKV muss für transparente Zahnspangen zahlen
Mit einem weiteren Urteil entschied das Amtsgericht München, dass Private Krankenversicherungen die Kosten für transparente Zahnspangen übernehmen müssen (Az: 223 C 31469/07). Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass diese Art von Zahnspangen auch medizinisch sinnvoll seien und nicht nur aus ästhetischen Gründen eingesetzt werden. Im konkreten Fall ging es um ein Kind, das eine transparente Zahnspange trug. Die Private
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