Insulin-Analoga nicht mehr im GKV-Leistungskatalog
2006 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass Insulin-Analoga nicht mehr automatisch im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten sind. Sie durften nur unter der Voraussetzung, dass sie nicht teurer als Humaninsulin sind, für die Behandlung von Patienten mit Diabetes 2 eingesetzt und von der GKV übernommen werden. Diese Entscheidung basierte auf einer Nutzenbewertung des Instituts zur Beurteilung von Qualität und
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