Rückkaufwert einer Lebensversicherung
Der Rückkaufwert einer Lebensversicherung muss dem Kunden genau erläutert werden, wenn dieser dies verlangt. Eine solche Entscheidung hat jetzt das Landgericht München I gefällt. Mit dem Urteil wurde eine Entscheidung bestätigt und es ist damit rechtskräftig. Der Versicherer muss jetzt einem 68-jährigen Versicherungsnehmer aus München genau erläutern, wie sich der Rückkaufwert seiner Lebensversicherung zusammensetzt. Dazu gehört auch die Offenlegung der
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