Nachträgliche Vertragsänderungen nicht zulässig
Private Krankenversicherungen dürfen die bestehenden Verträge mit Kunden nicht einfach ändern, sondern müssen hierzu die Zustimmung des Kunden einholen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (Az. IV ZR 130/06). Im konkreten Fall wollte ein Versicherungsunternehmen über ein Treuhänderverfahren Änderungen an einem bestehenden Vertrag vornehmen und begründete dies mit der grundlegenden Änderung des Gesundheitswesens durch die Rechtsprechung. Bei dem
Weiterlesen