Haushaltshilfen müssen gesetzlich unfallversichert werden
Wer (auch nur kurzzeitig) eine Haushalts- oder Putzhilfe beschäftigt, muss diese zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Da Privatleute vor dem Gesetzgeber in diesem Fall auch als Arbeitgeber gelten, sind sie für diese Anmeldung zuständig, worauf der Bayer. Gemeindeunfallversicherungsverband (Bayer. GUVV) erneut hinweist. Die Anmeldung erfolgt über die Minijobzentrale, solange die Haushaltshilfe insgesamt weniger als 400 Euro monatlich verdient – unabhängig davon,
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