Deckungskonzepte an tatsächliche Internet-Kriminalität angepasst

Den aktuellen Kriminalstatistiken zufolge haben sich Delikte wie Computersabotage, Unternehmensspionage oder Betrug seit 2002 fast verdoppelt. Obwohl die meisten Unternehmen umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben, können solche kriminelle Machenschaften nicht immer verhindert werden. So drohen immer noch Gefahren von Hackern, aber auch von Betriebsangehörigen oder Mitarbeitern, die im Auftrag von Drittunternehmen handeln.

Weil auch mittelständische Unternehmen zunehmend von den finanziellen Folgen von Internetkriminalität betroffen sind, haben führende Versicherer nun mit einer Erweiterung ihrer Deckung reagiert. Damit werden nicht nur Schäden durch “klassische” Vermögensstraftaten wie Betrug oder Geheimnisverrat abgedeckt, sondern auch die Schäden, die durch Datenmissbrauch durch Dritte – wie z.B. beim Phishing – oder durch Beschädigung der Software über das Internet, entstehen. Oft werden auch die Folgekosten für die Aufrechterhaltung des Betriebes übernommen, zu denen diese Straftaten zwangsläufig führen. Hierzu gehören z.B. die Kosten für die Datenwiederherstellung oder für die Schadensermittlung und Rechtsverfolgung.

Experten raten dazu, sich die bestehenden Vertrauensschadendeckungen genauer anzusehen und sie vor dem Hintergrund der neuen Entwicklungen sorgfältig zu überprüfen. Im Bedarfsfall sollten diese aktualisiert werden.