Versicherungen bei Fahrgemeinschaften?

Wer für den Weg zur Arbeit eine Fahrgemeinschaft nutzt, spart nicht nur viel Geld, sondern hat auch immer Gesellschaft, so dass auch Wartezeiten wie z.B. im morgendlichen Berufsverkehr-Stau nie langweilig werden. Doch wie sieht der Versicherungsschutz bei einer Fahrgemeinschaft aus?

Für eine Fahrgemeinschaft muss keine extra Insassenversicherung abgeschlossen werden, denn die Mitfahrer werden aus versicherungsrechtlicher Sicht wie Freunde oder Verwandte behandelt, sind also über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer sowieso auf dem Weg zur und von der Arbeit über den Arbeitgeber versichert, das gilt auch für mögliche Umwege, die man im Rahmen von Fahrgemeinschaften für die Mitfahrer machen muss. Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die anderen durch Leichtsinn oder Unvorsichtigkeit zugefügt werden, aber sie ist sowieso unabdingbar, auch ohne Fahrgemeinschaft.

Übrigens können sowohl Fahrer als auch Mitfahrer steuerliche Vorteile nutzen, die Entfernungspauschale ist in diesem Fall auf 4500 Euro begrenzt. Wer diesen Betrag übersteigt, kann zusätzlich die Nutzung des eigenen Fahrzeugs geltend machen, indem bei wechselseitigen Fahrgemeinschaften die Fahrertage zu den Mitfahrertagen dazu addiert werden.