Rentenversicherung übernimmt Kosten für Entzugstherapie

Der Deutsche Rentenversicherungsbund bietet alkohol-, medikamenten- oder drogenabhängigen Personen die Möglichkeit, eine Entwöhnungsbehandlung in einer spezialisierten Fachklinik zu beantragen, deren Ziel die dauerhafte Wiedereingliederung des Betroffenen in das soziale Umfeld ist.

Alle hier im Zusammenhang mit Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztlicher Betreuung, therapeutischen Leistungen und medizinischen Anwendungen anfallenden Kosten werden vom Rentenversicherungstr+äger übernommen, allerdings muss der Patient bei einer stationären Unterbringung in der Klinik Zuzahlungen leisten. Diese betragen jedoch maximal 10 Euro/Tag es sei denn, der Betroffene hat im laufenden Kalenderjahr schon einmal Zuzahlungen bei anderen Rehabilitationsmaßnahmen und Krankenhausaufenthalten geleistet. In dem Fall werden diese angerechnet und die eigene Zuzahlung für die aktuelle Behandlung verringert sich. Nach dem 42. Tag übernimmt der Rentenversicherungsträger grundsätzlich die kompletten Kosten. Bei geringem Einkommen kann auch eine Zuzahlungsbefreiung gewährt werden.

Voraussetzung für den Antrag auf Entwöhnungsbehandlung ist, dass der Betroffene Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Hierzu wird geprüft, ob in mindestens sechs der letzten zwei Jahren die Pflichtbeiträge gezahlt worden sind. Alternativ reicht auch eine nachgewiesene Wartezeit von fünf Jahren. Außerdem muss die Auseinandersetzung mit dem Problem, die z.B. durch das Aufsuchen einer Suchtberatungsstelle belegt wird, bereits begonnenen haben. Neben dem Antrag muss auch ein Sozialbericht einer solchen Einrichtung beigelegt werdden.