Sommerzeit – Zeckenzeit

Ein Zeckenbiss kann schlimmer gesundheitliche Folgen haben. Umso wichtiger ist es, dass zu diesen Folgen nicht auch noch hohe finanzielle Belastungen kommen, deshalb sollte man sich gegen einen Zeckenbiss und die eventuell daraus resultierenden Folgen absichern.

In den meisten Fällen ist ein Zeckenbiss und seine Folgen mit der normalen Unfallversicherung abgedeckt – es sei denn, die Versicherung schließt diesen Fall explizit aus. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Dortmund (Az. 128 C 5745/03) gilt ein Zeckenbiss als Unfall. Im konkreten Fall verurteilte das Gericht ein Versicherungsunternehmen, das die Zahlung von Krankenhaustagegeld für eine Versicherte verweigerte, die durch einen Zeckenbiss an Borreliose erkrankte und dadurch ein Krankenhausaufenthalt notwendig wurde. Die Begründung: Ein Zeckenbiss sei kein Unfall und deshalb nicht über die Unfallversicherung abgesichert. Die Richter beurteilten den Zeckenbiss dagegen sehr wohl als Unfall, denn er stellt ein “plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis” dar und erfüllt somit die Definition eines Unfalls.

Um zu erfahren, ob der Zeckenbiss und seine Folgen mit der eigenen Unfallversicherung abgedeckt ist, empfiehlt sich ein Blick in die Vertragsunterlagen bzw. ein Anruf bei dem zuständigen Ansprechpartner der Versicherung. Ist ein solcher Schutz nicht inbegriffen, sollte dieser nachträglich hinzugefügt werden.