Verluste aus der Lebensversicherung steuerlich absetzbar?

Einige Finanzämter haben Medienberichten zufolge Verluste anerkannt, die bei der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen entstehen. Bislang war es nicht üblich, hieraus resultierende Verwaltungskosten Vermittlerprämien steuermindernd geltend zu machen.

Sollte sich diese Praxis durchsetzen, könnte dies den Staat teuer zu stehen kommen, denn von den rund 94 Millionen bestehenden Lebensversicherungen in Deutschland wird mehr als jede zweite vorzeitig gekündigt. Laut Branchenverband GDV wurden in den letzten beiden Jahren jeweils über 12 Milliarden Euro vorzeitig ausgezahlt. Verbraucherschützer beziffern die Verluste der Verbraucher bei gekündigten Verträgen auf über 50%. Bei Werbekosten von somit über 12 Milliarden Euro würde dies Mindereinnahmen des Finanzministers von 2-3 Milliarden Euro pro Jahr bedeuten.

Experten empfehlen jedem, der zukünftig einen finanziellen Verlust beim Rückkauf aus der Lebensversicherung macht, diesen beim Finanzamt geltend zu machen. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte dagegen, dass dies nach bestehender Rechtsauffassung von Bund und Ländern nicht möglich sei. Es muss nun eine gemeinsame, und vor allem einheitlicht Lösung gefunden werden.