Tankgutschein bis maximal 44 Euro steuerfrei

Wenn ein Mitarbeiter (oder Minijobber) von seinem Arbeitgeber monatlich einen Tankgutschein erhält, dann ist dieser bis zu einem Wert von 44 Euro steuer- und abgabenfrei. Wie die Berliner Verbraucherschützer in ihrem Magazin “Test” in der aktuellen Ausgabe erklären, darf auf dem Gutschein jedoch kein Eurobetrag eingetragen sein, sondern lediglich die Tankmenge in Litern, für die der Gutschein gilt. Auch die Spritart muss auf dem Gutschein ausgewiesen sein. Ein korrekter Gutschein hätte z.B. den Aufdruck “Gutschein über 30 Liter Super, einzulösen bei der Tankstelle Hauptstraße 35”.

Angesichts der schwankenden und in letzter Zeit stark steigenden Spritpreise sollte man diese berücksichtigen und deshalb lieber großzügig kalkulieren, so der Tipp der Verbraucherschützer.

Abgerechnet werden darf ein solcher Gutschein auch über eine Kundenkarte, die das Unternehmen bei der Tankstelle hat und die dort hinterlegt ist. Dies gilt aber nur, wenn die Kundenkarte auf das Unternehmen ausgestellt ist. Gehört sie einem einzelnen Mitarbeiter, so dient sie als Bargeldersatz und muss entsprechend versteuert werden.