Kfz-Haftpflichtversicherung haftet auch bei Unfällen im Fahrtraining
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei Unfällen, die sich während eines Fahrtrainings ereignen (Az: 10 U 36/08). In dem konkreten Fall kollidierten zwei Fahrer bei einem Fahrtraining auf dem Hockenheimring bei einem Überholmanöver. Einer der Fahrer verlangte für seinen dabei demolierten Audi von dem anderen Fahrer 11.000 Euro Schadensersatz. Die Haftpflichtversicherung des zweiten Fahrers verweigerte
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