Internetversicherungen müssen für Kunden auch telefonisch erreichbar sein
Nach einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshof müssen Internet-Versicherungen für potentielle Kunden ohne eigene E-Mail-Adresse einen Telefonkontakt ermöglichen (AZ: C 298/07). Interessierte Kunden, die über eine eigene E-Mail-Adresse verfügen, können eine elektronische Anfragemaske nutzen, allerdings soll der Anbieter dann dafür sorgen, dass die Anfragen der Verbraucher innerhalb von 30-60 Minuten beantwortet werden. Anlass war die Klage
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