Arbeitsunfall beim Grillfest
Vor dem Sozialgericht in Gießen wurde ein Fall verhandelt, beim dem ein Arbeitnehmer auf einem Grillfest mit Kollegen gestürzt war und sich an der Schulter verletzte hatte. Die Berufsgenossenschaft wollte diesen Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkennen und lehnte die Zahlung ab. Aufgrund dieser Tatsache ging der Mann vor Gericht und klagte gegen die Berufsgenossenschaft. Der Arbeitnehmer war der Meinung, dass
Weiterlesen