Wer auf der Autobahn hilft, ist versichert
Wer bei der Beseitigung einer Gefahrenquelle auf der Autobahn hilft und dabei Verletzungen erleidet, der ist dem Gesetz zufolge versichert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az.: B 2 U 7/11 R). Im konkreten Fall wurde ein Mann, der ein Metallrohr von einer Autobahn bergen wollte, von einem Auto überfahren und schwer verletzt. Er erlitt unter anderem mehrere
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