Weg zum häuslichen Arbeitszimmer ist nicht versichert
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 30. September 2010 besteht auf dem Weg ins häusliche Arbeitszimmer im Wohnhaus kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung (Az.: S 4 U 675/10). Im konkreten Fall ging es um eine selbstständige Kauffrau, die im Erdgeschoss ihres Wohnhauses ihr Büro eingerichtet hatte und auf der Treppe zu ihren Privaträumen im ersten Stock gestürzt war.
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