BGH: Unwirksame Klauseln in der Rechtsschutzversicherung
Anfang Mai hat der Bundesgerichtshof (BGH) die sogenannten Effektenklauseln zahlreicher Rechtsschutzversicherungen als zu unklar formuliert und damit als unwirksam erklärt (Az.: IV ZR 84/12). In der Urteilsbegründung hieß es, dass ein Kunde den Versicherungsschutz in Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Aktien oder Fonds kaum verstehen kann. Die Folge des Urteils: Die entsprechenden Klauseln dürfen nun nicht mehr verwendet
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