Versicherungsmakler sind zu Schlichtungsverfahren verpflichtet
Wie der Onlinedienst LexisNexis berichtet, sind Versicherungsmakler zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren verpflichtet, wenn sie selbst von einer Beschwerde betroffen sind. Darauf wies der Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Dr. Helmut Müller, in seinem Zahlenbericht 2008 an. Dem Bericht zufolge hat die Zahl der Beschwerden, die sich mit Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsvermittler beschäftigen, deutlich zugenommen. Probleme mit Versicherungsvertretern
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