Ombudsrat fordert Neuordnung bei Hartz IV
Der Ombudsrat für die Arbeitsmarktreform Hartz IV fordert eine Neuordnung der Verwaltungsstrukturen. Das gravierende Problem der an sich richtigen Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe liegt in der verfehlten Organisationsentscheidung“, heißt es in dem am Freitag vorgelegten Abschlussbericht des Gremiums, das seit Anfang 2005 Anlaufstelle für Beschwerden war. In der Kritik stehen vor allem die Arbeitsgemeinschaften der Arbeitsagenturen mit den Kommunen.
Der Ombudsrat widerspricht der in der Äffentlichkeit weit verbreiteten Auffassung, die gestiegenen Ausgaben seien zu einem erheblichen Teil durch Leistungsmissbrauch verursacht. Vielmehr habe die Reform mehr Menschen den Zugang zu einer Grundsicherung ermöglicht. Der Ombudsrat wurde im Dezember letzten Jahres von der rot-grünen Bundesregierung eingesetzt worden, um Schwachstellen der Hartz-IV-Reform zu überprüfen und Beschwerden von Arbeitslosen nachzugehen. Dem Ombudsrat zufolge gab es breits über 70 000 Anfragen, also durchaus ein lohnender Einsatz.
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