Urteil: AGB sind verbindlich, Werbesprüche nicht
Nach einem Urteil des Amtsgerichts München müssen Verbraucher vor dem Abschluss eines Vertrages immer auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lesen, denn nur die sind rechtlich bindend (Az.: 261 C 25225/10). Oft werden hier im Kleingedruckten Werbeangebote widerrufen oder eingeschränkt, doch diese sind nicht bindend, sondern werden von den AGB aufgehoben. Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die Anfang
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