Rentner müssen selbst für Pflegeversicherung aufkommen
Das zum 1. April 2004 geänderte Gesetz zur Pflegeversicherung sorgte dafür, dass die 50% des Rentenversicherungssatzes von 1,7%, der bislang von der Rentenversicherung an die Pflegeversicherung gezahlt wurde entfällt und die Rentner für diesen Beitrag selbst aufkommen müssen. Das Gesetz barg reichlich Diskussionsstoff, viele halten es für unsozial und ungerecht, weil es wieder die Rentner sind, die hier zusätzlich zahlen müssen.
Jetzt hat sich das Bundessozialgericht mit dem Gesetz beschäftigt und es für rechtsgültig und vor allem mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Als Reaktion auf die Klagen von vier Rentnern stellte das Gericht fest, dass durch diese Mehrbelastung zwar eine Rentenkürzung entstanden sei, jedoch sei diese an eine modifizierte und keineswegs beseitigte Versicherungsleistung gekoppelt. Die Gesetzesänderung sei notwendig und legitim gewesen um eine Senkung der Lohnnebenkosten und eine Vermeidung der Rentenversicherungserhöhung zu erreichen. Rentner mit sehr niedrigen Renten sind nach Ansicht des Gerichts nicht belastet, da in diesen Fällen die Beiträge von den Trägern der Grundsicherung übernommen werden.
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