Einkommensverlust bei Berufsunfähigkeit zumutbar

Wenn die Ausübung des Berufes aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr möglich ist, spricht man von Berufsunfähigkeit. Doch die für diesen Fall abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung muss nicht in jedem Fall zahlen, sondern nur dann, wenn kein anderer Beruf als Alternative ausgeübt werden kann oder wenn der Wechsel in einen anderen Beruf für den Versicherten unzumutbar wäre. Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies in einem aktuellen Urteil die Klage eines Flugbegleiters ab, der sich mit der Zahlungsweigerung seiner Berufsunfähigkeitsversicherung nicht einverstanden erklärte.

Die Versicherung begründete ihre Weigerung damit, dass der Mann alternativ seinen ursprünglich erlernten Beruf des Altenpflegers ausüben könne und dass dies weder erhebliche Einkommensbußen noch einen sozialen Ansehensverlust nach sich ziehe. Bis zu 13% Einkommensminderung seien nach Ansicht des Gerichts durchaus zumutbar. Der Fall wartet momentan auf die endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofes Karlsruhe, erst dann ist das dort gesprochene Urteil rechtskräftig