Erhöhte Brandgefahr im Advent
Nächsten Sonntag ist es wieder soweit, in den Wohnzimmern und guten Stuben wird die erste Kerze des Adventskranzes angezündet. Doch überall dort, wo sich vermehrt Feuerquellen befinden, steigt auch die Brandgefahr. Bei einem Brand des Adventskranzes oder des Weihnachtsbaumes haftet die Hausratversicherung, wenn das Risiko Feuer explizit mitversichert ist. Um sicher zu gehen, und nicht im Schadensfall auf den Kosten sitzenzubleiben, lohnt es sich, die Police genau zu überprüfen, ob dies der Fall ist. Bei grob fahrlässigem Verhalten haftet jedoch auch die Hausratversicherung mit Risikoschutz Feuer nicht. Als fahrlässiges Verhalten gilt jedes sorglose Handeln, das durch die eigene Unachtsamkeit den Brand überhaupt erst ermöglicht hat. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zählt bereits das 15minütige Verlassen des Zimmers oder der Wohnung zu fahrlässigem Verhalten. Wem jedoch etwas Unvorhersehbares dazwischen kommt und sich deshalb das Fernbleiben verlängert, der kann nicht für den Feuerschaden verantwortlich gemacht werden.
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