Techniker Krankenkasse übernimmt Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs

Gebärmutterhalskrebs ist relativ gut erforscht und kann durch eine frühzeitige Impfung gegen die auslösenden Humanen Papilloma Viren (HPV) verhindert werden. Diese Viren werden durch Geschlechtsverkehr übertragen und fast drei Viertel aller sexuell aktiven Menschen kommen irgendwann einmal mit ihnen in Berührung. In der Regel hat der Kontakt mit HPV keine weiteren Folgen, da das Immunsystem eine Infektion nicht zulässt und den Körper gegen einen weiteren Kontakt immunisiert.

Bei 6500 Frauen im Jahr gelingt dies jedoch nicht, die Folge der Festsetzung der Viren ist Gebärmutterhalskrebs. Durch die Impfung gegen die auslösenden Viren vor dem ersten Sexualkontakt, die über einen Zeitraum von vier Monaten in drei Einzeldosen verabreicht wird, kann dies verhindert werden. Besonders gute Wirkungen zeigt die Impfung bei Mädchen zwischen 11 und 18 Jahren, deshalb hat die Techniker Krankenkasse (TK) diese Vorsorgemaßnahme in ihren Leistungskatalog aufgenommen und erstattet für Mädchen in diesem Alter die Behandlungskosten nach Einreichung der Arztrechnung.

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