Hagelversicherung schützt nicht vor Temperatursturz

Nach einem Urteil des Landgerichts Schwerin, über das die Fachzeitschrift “Recht und Schaden” berichtet, sind Dachschäden, die durch einen Temperatursturz verursacht werden, nicht von der Hagelversicherung abgedeckt (Az.: 6 S 32/09).

Im konkreten Fall weigerte sich eine Hagelversicherung, die Kosten für die Reparatur von Spannrissen in den Dachschindeln eines Wohnhauses zu übernehmen. Die Risse sind bei einem Hagelsturm entstanden, allerdings in Folge eines Temperatursturzes und nicht durch die Hagelkörner selbst.

Die Schweriner Richter erklärten die Leistungsverweigerung der Versicherung für rechtmäßig und begründeten ihr Urteil damit, dass die Versicherung nur für solche Schäden aufkommen muss, die unmittelbar durch herabfallende Hagelkörner verursacht worden sind. In dem vorliegenden Fall habe der Schaden jedoch andere Ursachen gehabt, auch wenn diese mit dem Hagelsturz zusammenhingen.