Au-Pair-Lohn in der Steuererklärung

Das Magazin “Focus Money” weist darauf hin, dass der Lohn für ein Au-Pair bei der Steuererklärung besonders berücksichtigt werden muss. So kann die Hälfte des Geldes als Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Die andere Hälfte kann als Kinderbetreuungskosten aufgeführt werden.

Dem Bund der Steuerzahler in Berlin zufolge ist dies zumindest dann möglich, wenn die Arbeitszeit des Au-Pair nicht im Arbeitsvertrag anders aufgeteilt wurde (siehe Schreiben des Bundesfinanzministeriums, 15. Februar 2010, Az.: IV C 4 – S 2296 – b/07/0003).

Voraussetzung dafür, dass das Au-Pair-Gehalt steuerlich geltend gemacht werden kann, ist, dass es auf das Konto des Au-Pairs überwiesen wurde und die Zahlung somit schriftlich belegt ist. Wer sein Au-Pair bar bezahlt, kann diese Summe nicht von der Steuer absetzen. Dies gilt im übrigen generell für haushaltsnahe Dienstleistungen.