Lebensversicherung: Geld zurück nach Kündigung

Zahlreiche Kunden, die eine Lebensversicherung beitragsfrei gestellt oder gekündigt haben, können nun von ihrer Versicherung Geld zurückfordern. Grund sind die intransparenten Regel zum Stornoabzug, die bereits 2001 vom Bundesgerichtshof kritisiert wurden. Danach änderten die Versicherer zwar die entsprechenden Klauseln, aber nicht ausreichend, so lautet das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts.

Betroffen waren die Klauseln zum Stornoabzug bei den Versicherungen Deutscher Ring Ergo (Hamburg-Mannheimer), Generali (Volksfürsorge) und Iduna, allerdings verwenden fast alle Versicherer die gleichen Klauseln.

Juristin Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg rät allen betroffenen Kunden, ihre Ansprüche anzumelden. Zwar sind Kündigungen vor 2005 inzwischen schon verjährt, aber Betroffene mit späteren Kündigungen können noch Geld zurückfordern.