Kosten für behindertengerechten Umbau steuerlich absetzen

Die Kosten, die bei einem behindertengerechten Hausumbau entstehen, können bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhof (Az.: V/R 7/09) weist die “Berliner Morgenpost” hin. Dies gilt auch dann, wenn durch den Umbau ein eigentlich nicht gestatteter Gegenwert entsteht.

Im konkreten Fall ging hatte ein Mann geklagt, der durch einen schweren Schlaganfall zu 100% behindert wurde. Damit er weiterhin in seinem Haus leben konnte und nicht in ein Pflegeheim kommen musste, wurden in seinem Haus behinderten gerechte Umbaumanahmen vorgenommen. Unter anderem wurde eine Rollstuhlrampe und ein behindertengerechtes Badezimmer gebaut und das Arbeitszimmer in ein Schlafzimmer in derselben Etage umgewandelt. Die Kosten für diese Umbaußmaßnahmen beliefen sich auf 70.000 Euro.

Der Mann wollte diese Kosten in seiner Steuererklärung geltend machen, doch das zuständige Finanzamt lehnte dies mit der Begründung ab, dass nicht-behinderte Angehörige die Umbauten mitbenutzen, die somit einen Gegenwert darstellen und deshalb nicht berücksichtigt werden könnten. Der Bundesfinanzhof folgte dieser Argumentation jedoch nicht, sondern urteilte, dass der entstandene Gegenwert in diesem konkreten Fall in den Hintergrund trete.