Neue Kritik an Zusatzgeschäft mit Versicherungen

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) übt massive Kritik an der Vermittlung von Versicherungen durch nicht-qualifizierte Stellen. Konkret moniert er eine aktuelle Werbe-Aktion des Unternehmens Auto-Teile-Unger GmbH (A.T.U.), bei der Kunden, die einen Kindersitz kaufen, gleich eine Kinderunfallversicherung abschließen können.

Der BVK verweist auf das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30. April 2010, das dem Handelskonzern Tchibo den Verkauf von Versicherungen über seine Internetseiten untersagt hat. Derzeit ging es vor allem um die Frage, ob Tchibo hier nur als Tippgeber oder schon als Versicherungsvermittler in Erscheinung tritt. BVK-Präsident Michael H. Heinz findet es unverständlich, dass “jeder einzelne Versicherungsvermittler eine umfangreiche Prozedur der Registrierung, Sachkundeprüfung und Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung durchlaufen muss, um überhaupt Versicherungen vermitteln zu dürfen, während dies für große Unternehmen mit Milliardenumsätzen wie Tchibo und A.T.U. nicht gelten soll”, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbands.

Wenn versicherungsfremde Unternehmen Versicherungen vertreiben und damit Geld verdienen dürfen, solange sie sich selbst nur als Tippgeber verstehen, die gesetzlichen Standards für Versicherungsvermittler aber nicht erfüllen, dann sei die Versicherungsvermittlungsverordnung ad absurdum geführt, so der BVK. Der Verband betont, dass ein optimaler Versicherungsschutz nur durch kompetente und qualifizierte Versicherungsvermittler erreicht werden kann.