Noch bis Jahresende Fonds-Verluste ersetzen lassen!

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Anleger, die mit bestimmten Fonds Verluste gemacht haben, sich diese noch bis zum Jahresende ersetzen lassen können. Dank einer Reihe anlegerfreundlicher Urteile betrifft dies Fonds, die ab 1981 von Banken oder Sparkassen vermittelt wurden.

Kern des Anstoßes sind die sogenannten Kick-Back-Zahlungen, die in der Branche üblich sind. Anleger zahlen in der Regel für jeden Kauf eines Fonds einen Ausgabeaufschlag oder eine andere Form von Provision. Dieses Geld fließt teilweise oder sogar vollständig an den Vermittler, also die Bank oder Sparkasse zurück. Die Gerichte sind jedoch der Meinung, dass die Bankberater dies den Kunden hätten mitteilen müssen, was in den allermeisten Fällen jedoch nicht geschehen ist. Die Kunden haben dann einen Anspruch auf Schadenersatz für Fondskäufe, allerdings nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Die Verjährungsregeln aus dem Jahr 2002 besagen, dass zum Jahresende alle Schadenersatzforderungen für Geldanlagen bis einschließlich 2001 verjähren.

Betroffene, die für Verluste aus solchen Fondskäufen Schadenersatzansprüche anmelden möchten, sollten sich deshalb beeilen, rät die Stiftung Warentest. Sie empfiehlt, umgehend alle Unterlagen herauszusuchen, Schadenersatz anzufordern und einen Rechtsanwalt mit der Sache zu beauftragen. Dieser muss – sofern die Bank oder Sparkasse eine Zahlung verweigert – noch in diesem Jahr die Klageschrift bei Gericht einreichen. Nur dann kann die Verjährung gestoppt werden.