Leihwagen nach Unfall – Vermieter müssen informieren
Menschen, die aus beruflichen Gründen auf ihr Auto angewiesen sind, sind oftmals nach einem Unfall dazu gezwungen, sich einen Leihwagen zu mieten. War man nicht selbst an dem Unfall schuld, sollte man aufpassen in welcher Preisklasse sich der gemietete PKW befindet. Ist der Mietwagen zu teuer, kann es sein, dass er nicht als Kostenpunkt von den Gerichten und Versicherern akzeptiert wird. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun in einem Urteil entschied, liegt die Aufklärungspflicht hier bei den Autovermietern. So müssen die Autovermieter unmissverständlich auf mögliche Probleme mit der Versicherung hinweisen, da der Kunde oft nicht weiß, dass die Tarife für Ersatzwagen während der Reparatur erheblich höher seien als die Normaltarife. Weil diese teuren Tarife nicht mehr von allen Gerichten und somit auch nicht von den Versicherern anerkannt würden, müsse der Autovermieter seine Kunden aufklären.
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