Wer zahlt bei Böllerschäden?

Auch wenn die Zahl der Feuer- und Böllerschäden in den letzten Jahren leicht rückläufig ist, kommt es immer wieder zu Schäden, deren Höhe im Einzelfall übrigens stetig ansteigt, bei denen verschiedene Versicherungen haften. Sind z.B. Einrichtungsgegenstände in Haus und Wohnung zu Schaden kommen, haftet die Hausratversicherung bei Feuer- und Löschwasserschäden, auch Weihnachtsgeschenke sind hierbei mitversichert. Haben explodierende Feuerwerkskörper dagegen am Gebäude einen Schaden verursacht, ist die Wohngebäudeversicherung der richtige Ansprechpartner.
Werden auf einer Party fremde Gegenstände oder andere Personen durch eigens verursachte Schäden verletzt, tritt die private Haftpflichtversicherung ein, dies gilt auch für Schäden an fremden Fahrzeugen. Mutwillige Zerstörungen am Auto durch Unbekannte werden nur von der Vollkaskoversicherung abgedeckt, bei einem Schaden durch Knaller oder Raketen von Unbekannten kommt auch die Teilkaskoversicherung auf.

Verletzt man sich selbst, übernimmt eine private Unfallversicherung die Kosten für entsprechende Leistungen. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei den Feuerwerkskörpern um handelsübliche Knaller handelt, da selbstgebaute Raketen oder Knaller nicht nur verboten sind, sondern auch als grobe Fahrlässigkeit interpretiert werden könnten, die den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen kann.
Die Vollkaskoversicherung zahlt einen Schadenersatz an Autobesitzer, deren Fahrzeug an Silvester mutwillig durch Raketen oder Kracher in Brand gerät oder beschädigt wird.

Nach Angaben des GDV zahlen deutsche Versicherungsunternehmen jährlich rund 37 Millionen Euro für Feuerschäden, die in der Adventszeit oder der Silvesternacht verursacht werden.