2008 höhere Beitragsbemessungsgrenze

Mit der Entscheidung des Bundeskabinetts erhöht sich im kommenden Jahr die Beitragsbemessungsgrenze für gesetzlich Krankenversicherte auf 43.200 Euro Jahreseinkommen. Damit steigt die Versicherungspflichtgrenze um 450 Euro auf 48.150 Euro Jahresbruttogehalt.

Mit der Versicherungspflichtgrenze wird die Einkommenshöhe bestimmt, bis zu der eine sozialversicherungspflichtige Person in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. 2008 werden also nur die Personen in eine private Krankenversicherung wechseln können, wer mehr als 48.150 Euro Jahreseinkommen übersteigt. Personen, nicht selbständig, sondern Arbeitnehmer sind und die schon ab dem 31.12.2002 versicherungsfrei waren, unterliegen der bundesweiten Jahresarbeitsentgeltgrenze von 43.200 Euro. Mit anderen Worten: Wer mehr als 43.200 Euro verdient, muss für die Differenz keine Krankenversicherungsbeiträge mehr bezahlen. Auch die Pflegeversicherung wendet diesen Wert an und zwar in im gesamten Bundesgebiet, es gibt also keinen Unterschied zwischen Beschäftigten in Ost und West, wie es bei der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung der Fall ist.

Noch steht die Zustimmung des Bundesrates zur Verordnung zur Änderung der Beitragsbemessungsgrenze aus, doch an ihr wird nicht gezweifelt.

Innerhalb des Sozialversicherungsrechts werden die Schwellenwerte in Abhängigkeit von der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -Gehälter in Deutschland regelmäßig angepasst. Wie das Statistische Bundesamt ermittelte, betrug die Anpassung 2006 etwa 1% des Jahresverdienstes.