Neuregelung der privaten Haftpflichtversicherung

Ab dem 1.1.2008 gibt es Neuerungen in der privaten Haftpflichtversicherungen, durch die der versicherte Personenkreis erheblich erweitert und vereinfacht wird. So gilt der Versicherungsschutz in der Privaten Familien-Haftpflichtversicherung nicht nur für den Versicherungsnehmer und den nahen Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, sondern für alle Personen im Haushalt, z.B. Großeltern oder andere Verwandte.
Bislang waren Kinder nur bis zu ihrem 18. Lebensjahr bzw. bis zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit über die Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert. Ab sofort spielt das Alter und die Beschäftigung der Kinder keine Rolle mehr, ihr Versicherungsschutz bleibt so lange bestehen, bis sie ausziehen bzw. einen eigenen Hausstand gründen. Erst dann, müssen sie sich um einen eigenen Versicherungsschutz kümmern. Wer aufgrund einer Ausbildung oder eines Studums vorübergehend abwesend ist, behält jedoch den Versicherungsschutz über die die Eltern.