Versicherungsvertragsrecht bei vielen Versicherungen schon ab 2008

Wie eine Umfrage des Magazins “Capital” ergab, setzen viele Versicherungen die verbraucherfreundlichen Neuregelungen, die sich aus dem Versicherungsvertragsrecht ergeben, schon in diesem Jahr um, obwohl sie bei bereits abgeschlossenen Verträgen bis 2009 nicht angewendet werden müssen. Laut der Umfrage wird das neue Recht bereits jetzt schon von jeder dritten der 80 befragten Gesellschaften für bestehende Policen angewendet. Für den Kunden kann diese Kulanz unter Umständen einen finanziellen Vorteil bringen, denn nach den Ergebnissen der Umfrage orientieren sich 19 Gesellschaften an der Regelung, auch bei grober Fahrlässigkeit einen Teil des Schadens zu ersetzen. Einige Versicherungen wie Axa, Debeka, Gothaer, HUK-Coburg, Universa, Württembergischer und Versicherungskammer Bayernwenden die neuen Regelungen schon jetzt in allen Versicherungsbereichen an.

Durch das neue Gesetz sind die Versicherungsunternehmen zu einer umfassenden Beratung ihrer Kunden über höhere Leistungen aus der Lebensversicherung sowie Transparenz der Provisionen verpflichtet. Dies gilt ab 2008 für alle Neuverträge.