2013: Neuerungen in der Pflegeversicherung
Ab dem 1. Januar 2013 ist die Reform der Pflegeversicherung in Kraft getreten, die einige Neuerungen mit sich bringt. Vor allem für Demenzkranke und ihre Angehörigen wurden Verbesserungen erzielt. Demnach haben nun auch Demenzkranke ohne körperlichen Pflegebedarf (Pflegstufe 0) Anspruch auf Pflegegeld und wer von Angehörigen zuhause betreut wird, erhält pro Monat 120 Euro. Wird für die Betreuung ein professioneller Pflegedienst beauftragt, steigen die Zahlungen der Pflegekasse auf bis zu 225 Euro monatlich.
Darüber hinaus erhalten Erkrankte in den Pflegestufen I und II zukünftig ebenfalls mehr Geld: In Pflegestufe I steigt der Zuschuss um 70 Euro auf 305 Euro monatlich, die Sachleistungen werden um 215 Euro auf 665 Euro pro Monat erhöht. In Pflegestufe II beträgt der Anstieg bis zu 85 Euro monatlich auf 525 Euro und um 150 Euro auf 1.250 Euro bei den Sachleistungen. Keine Änderungen gibt es bei den Leistungen für Erkrankte der Pflegestufe III.
Angehörige, die ihre erkrankten Verwandten zuhause pflegen, sollen sich zukünftig bei Krankheits- oder Urlaubszeiten leichter eine Pflege-Auszeit nehmen können. Deshalb zahlt die Pflegekasse zukünftig für bis zu 4 Wochen eine Ersatzpflege und zusätzlich die Hälfte des Pflegegeldes während dieses Zeitraums. Außerdem sollen neue Wohnformen unterstützt werden. Um die eigene Pflege zu organisieren, erhalten Pflegebedürftige in ambulanten Wohngruppen zusätzlich 200 Euro monatlich.
Um diese Neuerungen zu finanzieren, ist der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,1% angehoben worden. Er beträgt nun 2,05% des Monatsbruttoeinkommens für Elternteile und 2,3% für Kinderlose. Wie die Stiftung Warentest berichtet, macht die Beitragserhöhung bei einem monatlichen Einkommen von 4.000 Euro oder mehr zusätzliche Kosten in Höhe von 3,94 Euro pro Monat aus.
Kritiker bemängeln, dass die Reform nicht weit genug geht, weil es die alltäglichen Probleme der betroffenen Demenzkranken und ihren Familien nicht ausreichend berücksichtige, da ein Demenzkranker eigentlich rund um die Uhr betreut werden muss. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft bemängelt, dass es sich bei dem “Pflege-Neuausrichtungsgesetz” nicht um grundlegende Reformen, sondern immer noch um Sonderregelungen handelt. Und auch der Sozialverband Deutschland hält die Neuerungen für “relativ unsystematisch”, so dass es für betroffene Familien noch schwerer ist, “einen Überblick über die ihnen zustehenden Leistungen zu bekommen”. Experten raten deshalb allen Betroffenen und ihren Angehörigen, sich bei den örtlichen Pflegestützpunkten, Niederlassungen der Alzheimer-Gesellschaften oder den Wohlfahrtsverbänden umfassend und individuell zu informieren und beraten zu lassen.
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