BdV: Tipps zum Wechsel der Kfz-Versicherung
Der Stichtag zum Wechseln der Kfz-Versicherung ist der 30. November. Verbraucher, die einen Versicherungswechsel erwägen, sollten sich deshalb nun sputen, um die vorhandenen Angebote zu prüfen und zu vergleichen. Immer mehr Menschen nutzen hierfür Vergleichsportale im Internet, um sich einen ersten Überblick über die aktuellen Tarife und Angebote zu verschaffen.
Der Bund der Versicherten (BdV) warnt jedoch vor der ausschließlichen Nutzung solcher Vergleichsportale, “insbesondere, wenn sie keine Bedingungspunkte berücksichtigen. Mit einer niedrigen Prämie aber schlechten Leistungen ist keinem Verbraucher geholfen”, betont BdV-Vorstandsmitglied Thorsten Rudnik.
Der Experte rät wechselwilligen Versicherten, immer zuerst auf die Versicherungsbedingungen und erst dann auf die Beitragshöhe zu achten. Nur mit der Sicherheit, dass alle wichtigen Bedingungen in dem Tarif erfüllt sind, können Probleme im Schadensfall vermieden werden. Zu den unverzichtbaren Bedingungen gehört bei der Haftpflichtversicherung z.B. eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro. Bei der Kaskoversicherung sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet und dass in der Wildschadenklausel sämtliche Schäden abgesichert sind, die durch Kollisionen mit Tieren aller Art verursacht werden.
Unabhängig davon sollten sich Verbraucher bei der Nutzung von Online-Vergleichsportalen auch darüber im Klaren sein, dass nicht zwangsläufig alle Versicherungen und Tarife in dem Vergleich enthalten sein müssen. Es kann sein, dass besonders günstige und gute Tarife überhaupt nicht berücksichtigt werden. Auf seiner Internetseite bietet der BdV einen kostenlosen Vergleich an, bei dem die 15 günstigsten Tarife für das jeweilige Fahrzeug angezeigt werden. Dabei werden nur solche Versicherungsgesellschaften aufgeführt, deren Versicherungsbedingungen die Maßstäbe des BdV erfüllen.
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