Anlageberatung für 4400 Euro pro Stunde

Die hohen Beratungs- und Vermittlungsprovisionen von Banken und anderen Finanzinstituten standen in der Vergangenheit immer wieder in der Kritik. Die Stiftung Warentest berichtet jetzt über einen besonders teuren Beratungsfall: Ein Berater der BBBank hatte einen Rentner in Sachen Geldanlage beraten, die Beratung dauerte knapp eine Stunde. Der Rentner unterschrieb am Ende der Beratung den Auftrag, im Wert von 65.000 Euro Anteile an zwei Aktien- und einem Lebensversicherungsfonds zu kaufen. Er wusste jedoch nicht, dass die Bank für diese Beratung mit Abschluss satte 4400 Euro kassierte.

Diese Summe wurde direkt von der Anlagesumme des Rentners abgezogen, d.h. von den ursprünglichen 65.000 Euro flossen nur noch knapp 61.000 Euro in die Fonds. Wie hoch die Provision der Bank tatsächlich war, erfuhr der Rentner erst, nachdem er gegen die BBBank geklagt hatte. Das Amtsgericht Heidelberg stimmte der Klage zu und verurteilte die Bank zur Offenlegung ihrer Provisionen (Az.: 29 C 139/10). Zwar legte die Bank zunächst Berufung ein, doch nachdem ein Richter die Aussichtslosigkeit dieses Unterfangens deutlich gemacht hatte, wurde die Revision zurückgezogen. Nun prüft der Anwalt des Rentners eine Klage auf Schadenersatz und auf Herausgabe der Provision. Beides hat Experten zufolge gute Erfolgsaussichten.

Die Stiftung Warentest rät allen, die nach einer Bank-Beratung Fondsanteile gekauft und mit diesen Verluste erlitten haben, zu einer Rechtsberatung eines fachkundigen Anwalts. Wurde der Kauf aufgrund einer Falschberatung getätigt, sind Banken auch nach mehreren Jahren noch zum Schadenersatz verpflichtet, so die Verbraucherschützer.