Versicherungsschutz mit rotem Autokennzeichen

Autohäuser und Kfz-Betriebe können rote Autokennzeichen nutzen, wenn sie Kunden ihre Fahrzeuge für eine Probefahrt überlassen oder Autos an einen anderen Ort überführen müssen. Anders als das normale schwarze Nummernschild ist ein rotes Autokennzeichen nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, sondern kann ganz nach Bedarf bei jedem beliebigen Fahrzeug für oben genannte Zwecke benutzt werden.

Das Online-Vergleichsportal Check24 weist jedoch darauf hin, dass der Versicherungsschutz für Autos, die mit einem roten Kennzeichen unterwegs sind, an einen konkreten Verwendungszweck gebunden ist. Stellt ein Autohaus einem Kunden ein Auto mit rotem Kennzeichen für eine Probefahrt zur Verfügung, so ist das Auto auf dieser Probefahrt natürlich versichert. Nutzt der Kunde das Auto darüber hinaus aber noch für andere Zwecke, z.B. für einen Discobesuch oder eine Spritztour ins Grüne, ist der Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet, wie auch mehrere Gerichte bestätigten.

In einem Fall nutzte ein Kunde eines Autohauses das ihm zur Verfügung gestellte Fahrzeug mit rotem Kfz-Kennzeichen für eine Fahrt in die Disco. Dort wurde das Fahrzeug gestohlen und die Versicherung verweigerte die Schadensübernahme und das zu Recht entschied das Oberlandesgericht Köln. Grund: Wenn die versicherte Probefahrt zur Nebensache wird, erlischt der Versicherungsschutz und die Versicherung muss im Schadensfall nicht zahlen.