Wie Beitragserhöhungen in der PKV abgefedert werden können

Wer in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist, kennt die jährlichen Schreiben seines Versicherungsunternehmens, in dem Beitragserhöhungen angekündigt werden. Insbesondere Renter fürchten sich nicht selten vor diesen Schreiben, denn ihre Rente steigt nicht gleichermaßen und sie können auch nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Experten warnen davor, wegen Beitragserhöhungen überstürzt zu einem anderen Anbieter zu wechseln, vielmehr sollten die Versicherten ihren bestehenden Versicherungsschutz sorgfältig prüfen und ggf. überflüssige Leistungen herausnehmen, rät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Die Verbraucherschützer erklären, dass alleine schon der Verzicht auf ein Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus den beitrag senkt und auch das Krankenhaus- oder Kurtagegeld könne ersatzlos gestrichen werden. Ebenfalls ist eine Minderung der erstatteten Zahnersatzkosten oder die Wahl einer Selbstbeteiligung möglich. Allerdings sollte hier keine Selbstbeteiligung von über 1000 Euro im Jahr gewählt werden.

Renter können unter bestimmten Voraussetzungen auch in den Basis- oder Standardtarif wechseln. Das muss jedoch im Einzelfall überprüft werden, kann jedoch deutliche Beitragsersparnisse bringen. Grundsätzlich können Verbraucher ihr gesetzlich geregeltes Recht auf Umtarifierung in Anspruch nehmen, d.h. von einem alten in einen neuen Tarif wechseln, der den gleichen Versicherungsschutz zu einem günstigeren Preis anbietet. Die Verbraucherzentrale weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass hier die aus dem alten Vertrag erworbenen Rechte und Altersrückstellungen angerechnet werden.