Unfallschutz auch ohne Fahrradhelm

Die Versicherungskammer Bayern weist darauf hin, dass Fahrradfahren ohne Helm zwar die Gesundheit gefährden und im schlimmsten Fall fatale Folgen haben kann, aber der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung bleibt hiervon unberührt. Die Experten empfehlen dennoch allen Radfahrern, unbedingt einen Helm zu tragen, der im Notfall Leben retten kann. Leider folgen noch nicht viele Fahrradfahrer dieser Empfehlung, im Jahr 2009 waren es nur 11% der deutschen Radfahrer, die mit Helm unterwegs sind. Das ist nur eine minimale Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr (10%).

Die Versicherungskammer rät beim Kauf eines Fahrradhelms auf die richtige Passform zu achten, der Helm sollte weder zu locker sitzen noch drücken. Wichtig ist, dass er sowohl die Stirn und die Schläfen als auch den Hinterkopf abdeckt. Für Kinder bieten sich verstellbare Helme an, die mit dem Kopf mitwachsen können und trotzdem straff sitzen. Der Kinnriemen des Helms sollte breiter sein als 1,5 cm und nicht die Ohren berühren. Mit Insektengittern versehene Lüftungsschlitze erhöhen den Tragekomfort. Um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden, werden grelle Helmfarben empfohlen.

Wer einen Fahrradhelm kaufen möchte, sollte sich an einen Fachhändler wenden, der nicht nur eine individuelle Beratung anbietet, sondern bei dem auch verschiedene Modelle an- und ausprobiert werden können. Wichtig: Nur Helme mit den Prüfsiegeln “GS” und “CE” entsprechen ganz sicher auch den geltenden Sicherheitsnormen!