Geldanleger können zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückfordern

Die Aktion “Finanzwissen für alle” der Fondsgesellschaften rät allen Geldanlegern, sich die Steuerbescheinigung ihrer Bank genau anzusehen und die ausgewiesene Abgeltungsteuer zu prüfen. Wer zu viel Abgeltungsteuer gezahlt hat, kann diese nämlich zurückfordern.

Wer im Jahr 2010 Kapitaleinkünfte von weniger als 801 Euro (bei Ehepaaren 1602 Euro) hatte, muss auf seine Zinsen und Dividenden überhaupt keine Steuern zahlen, weil die Einnahmen bis zu dieser Grenze (“Sparerpauschbetrag”) steuerfrei sind. Um zu verhindern, dass die Bank automatisch die Abgeltungsteuer abführt, muss jedoch ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Wer das nicht tut, führt Steuern automatisch ab, unabhängig von der Summe seiner Gesamteinnahmen.

Um die zu viel gezahlten Steuern zurückzubekommen, muss in Zeile 5 der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung ein Kreiz gemacht werden und die jeweiligen Geldbeträge müssen angegeben werden. Wer ein geringes Einkommen hat und deshalb einem Steuersatz von weniger als 25% unterliegt, kann ebenfalls zu viel gezahlte Beträge zurückholen. In diesem Fall muss in Zeile 4 der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung ein Kreuz gemacht werden. Außerdem müssen sämtliche Kapitalerträge und die ggf. schon bezahlte Abgeltungssteuer aufgeführt werden.