HUK Coburg macht Versicherungsbedingungen verbraucherfreundlicher

Um die Interessen der Verbraucher stärker zu berücksichtigen, haben die HUK-Coburg und der Bund der Versicherten gemeinsam die Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung grundlegend überarbeitet. Eine solche Zusammenarbeit zwischen einem Versicherungsunternehmen und einer Verbraucherschutzorganisation gab es bislang noch nicht. Bei dem Projekt wurden die beiden Parteien von dem früheren Ombudsmann und BGH-Richter Prof. Wolfgang Römer beraten.

Ziel des Projekt war die Erstellung von Versicherungsbedingungen, die dem Verbraucher nicht nur verständlich sind, sondern auch Rechtssicherheit bieten. Im Zweifelsfall wurde die juristische Genauigkeit einer sprachlich ansprechenden Formulierung vorgezogen. Die neuen Bedingungen zeichnen sich jetzt durch drei Merkmale aus: vereinfachte Struktur, moderne und verständliche Sprache und Erweiterung des Leistungsumfangs. Sie sollen ab dem 1. April 2011 gelten.

Im Rahmen der Vereinfachung der Struktur wurde die bisherige Dreiteilung der Versicherungsbedingungen in “Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen”, “Klauseln für die Hausratversicherung” und “Besondere Bedingungen für die Hausratversicherung” aufgehoben, so dass thematisch verwandte Regelungen jetzt auch nur noch an einer einzigen Stelle zu finden sind. Bei der Umformulierung der benutzten Sprache wurde darauf geachtet, dass kein Satz mehr als 20 Wörter enthält und es möglichst wenig verschachtelte Sätze und “Wortungetüme” gibt. Im Rahmen der Erweiterung des Leistungsumfangs wurden die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen erhöht. Die Außenversicherung wurde auf 12 Monate (bislang: 6 Monate) verlängert. Außerdem wurde eine Vorsorgeversicherung für Kinder zum Start ins Berufsleben für 6 Monate eingeführt. Alles in allem wurden die Leistungen in 26 Punkten verbessert und 27 zusätzliche Leistungen aufgenommen.