Verbraucherzentrale warnt vor mobilen Autoglasern

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor den Angeboten mobiler Autoglaser, die auf Parkplätzen ihr Geschäft anbieten. Die unseriösen Anbieter versuchen die potentiellen Kunden zu überrumpeln und versprechen ihnen, dass die Kfz-Versicherung die Reparatur bezahlt. Das ist jedoch keineswegs immer der Fall, oft bleibt der Kunde nach Unterzeichnen des Vertrags auf den Kosten sitzen und die Reparatur selbst ist nicht selten mangelhaft ausgeführt.

Deshalb raten die Verbraucherschützer, immer vor dem Reparaturauftrag die Versicherung zu kontaktieren und direkt mit ihr abzuklären, ob die Kosten übernommen werden und welche Reparatur vorgenommen werden soll. In der Regel übernehmen viele Versicherungen geringe Glasschäden (z.B. einen kleinen Steinschlag an der Frontscheibe) ohne Selbstbeteiligung des Kunden. Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigt, dass viele Versicherung diese Leistung als Marketing-Instrument nutzen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Allerdings sollte der Versicherte immer vorab klären, ob die Versicherung hierbei den Besuch einer bestimmten Werkstatt verlangt.

Das Beheben kleinere Steinschlagschäden kann häufig schnell behoben werden. Dennoch rät AVD-Sprecherin Sabine Götz den Versicherten, den Schaden sicherheitshalber von einer Fachwerkstatt oder einem Autoglasspezialisten begutachten zu lassen. Nur hier kann sicher festgestellt werden, ob ein Glasriss droht.