Keine ärztliche Schweigepflicht bei Reiserücktritt

Eine Reise kurzfristig abzusagen, kann ohne Reiserücktrittsversicherung richtig teuer werden. Deshalb lohnt es sich bei allen größeren Reisen, diese auf jeden Fall abzuschließen, denn gesundheitliche Gründe können jederzeit eine Reise unerwartet verhindern. Um in den Nutzen der Reisekostenrücktrittsversicherung zu kommen, reicht es allerdings nicht immer aus, ein allgemeines ärztliches Attest vorzulegen. Wie das Amtsgericht München in einem aktuellen Urteil entschieden hat, ist die Versicherung berechtigt, detaillierte Fragen über die Erkrankung des Versicherten zu stellen, deren Beantwortung Grundlage für die Reisekostenerstattung ist. Dies kann bis zur Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht führen, um aussagekräftige Informationen über die Erkrankung zu erhalten. Das Gericht stimmte der Meinung der betroffenen Versicherung zu, dass ein einfaches Attest für eine umfassende Beurteilung nicht ausreiche und sieht den Versicherten in der Pflicht alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.