BVG stärkt Datenschutz von Versicherten
Positiv wird das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgericht über den stärkeren Schutz bei der Weitergabe gesundheitsrelevanter Daten an Versicherungen von Datenschutzexperten und der Versicherungswirtschaft aufgenommen, das die Rechte der Versichten deutlich stärkt. Auslöser war der Fall einer Frau, der in allen Instanzen abgewiesen wurde, den die Karlsruher Richter jedoch zugunsten der Frau beurteilten. Die Frau hatte sich geweigert, wegen der Inanspruchnahme einer Berufsunfähigkeitsversicherung einer allgemeinen und umfassenden Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht zuzustimmen, welche die Versicherung gefordert hat. Sie stimmte lediglich einer fallweisen Entbindung der Schweigepflicht zu, was der Versicherung jedoch mit Hinweis auf ihre Vertragsbedingungen nicht genügte und die Einstellung der Zahlungen an die seit 1999 berufsunfähige Kundin zur Folge hatte. Nach Ansicht der Verfassungsrichter ist mit dieser Handhabung das Recht der Versicherten auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, welches jedem Patienten zustehen muss. Somit dürfen Versicherte durchaus eingeschränkte Ermächtigungen erteilen, die sich nur auf konkrete, und für die Beurteilung des Falls relevante, Informationen beziehen.
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