Pauschale Besteuerung der Direktversicherung
Direktversicherungen, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind und den jährlichen Beitragssatz von 1752 Euro nicht überschritten haben, können mit 20% pauschal versteuert werden. Wurde oder wird nach diesem Datum der Arbeitsplatz gewechselt, kann diese Pauschalversteuerung bestehen bleiben, wenn der Arbeitgeber die Direktversicherung direkt weiterführt oder wenn die Versicherung auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird. Diese Beibehaltung der so genannten Alt-Zusage ist unabhängig davon, ob es in der Zwischenzeit arbeitsfreie Zeiträume gab, z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Kindererziehungszeit. Solange die Beiträge in dieser Zeit privat weitergezahlt wurden oder aber eine Beitragsfreistellung für diesen Zeitraum vorliegt, kann die Pauschalversteuerung von dem neuen Arbeitgeber übernommen werden.
- Fairness-Check bei Kfz-Versicherungen - 24. Mai 2014
- BGH-Urteil: Bearbeitungsgebühren für Kredite unzulässig - 18. Mai 2014
- Freies Fahren auf Rennstrecke nicht versichert - 12. Mai 2014