Neue Regelungen für Rürup-Rente

Seit dem Aufschwung der Riester-Rente ist die Rürup-Rente, die vor allem für Selbständige und Freiberufler interessant sein sollte, fast in Vergessenheit geraten. Durch neue Regelungen, die rückwirkend zum 1. Januar 2006 wirksam werden sollen, soll die Rürup-Rente wieder attraktiver werden. So sollen die eingezahlten Beiträge auch für Freiberufler und Selbständige ab dem ersten Euro steuerlich absetzbar sein und nicht wie bisher im Einzelfall bis 4300 Euro steuerlich wirkungslos sein. Der Vorteil der Rürup-Rente besteht in den flexiblen Einzahlungsmöglichkeiten: Einmalzahlungen sind jederzeit und in unterschiedlicher Höhe möglich. Experten empfehlen den Vertragsabschluss noch in diesem Jahr durchzuführen, dann profitiert man noch von dem Basiszins von 2,75%, der ab 1. Januar 2007 auf 2,25% verringert wird.