Keine Versicherung außerhalb der Saison
Viele Cabrios und Motorräder sind mit einem Saisonkennzeichen ausgestattet, da in den Wintermonaten kaum gefahren wird und so die Versicherungsbeiträge nur auf einen Teil des Jahres beschränkt sind. Die meisten Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen sind bis Ende Oktober angemeldet, in Ausnahmefällen auch bis September oder November. Nach Ablauf der Saison, die man rechts am Kennzeichen ablesen kann, darf das Fahrzeug in der Äffentlichkeit weder gefahren noch abgestellt werden. Ignoriert man das Saisonkennzeichen, kann das teuer werden, in diesem Fall werden sowohl Punkte in Flensburg als auch ein Bußgeld fällig. Da außerhalb der Saison keine Versicherungsbeiträge gezahlt werden, und die Versicherung somit ruht, tritt sie in diesem Zeitraum auch im Schadensfall selbstverständlich nicht ein. Kommt es hier zum Unfall, muss der Fahrzeughalter sowohl den eigenen Schaden komplett selbst bezahlen, als auch für die Schäden an weiteren beteiligten Fahrzeugen oder gar Personenschäden selbst aufkommen. Dies kann richtig teuer werden, deshalb rät die uniVersa Versicherung dringend, die Ablauffrist des Saisonkennzeichens unbedingt einzuhalten.
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