Hartz-IV-Leistungen sind nicht verfassungswidrig
Die Hartz-IV-Regelleistungen verstoßen nach Auffassung des Bundessozialgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundessozialgericht lehnte somit die Klage einer Frau aus Baden-Württemberg ab, die gegen die Höhe des Regelsatzes von 345 Euro und die Anrechnung von Partnereinkommen geklagt hatte.
Nach Auffassung des Senats ist der Regelsatz mit dem materiellen und auch mit dem so genannten soziokulturellen Existenzminimum vereinbar und führe nicht zu einer gesellschaftlichen Ausgrenzung von Hartz-IV-Empfängern. Somit werden Hartz-IV-Empfänger vorerst auch weiter mit dem Regelsatz von 345 Euro im Monat auskommen müssen.
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Nach einem Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen (LSG) muss der Staat Hartz IV-Beziehern die private Pflegeversicherung komplett bezahlen. Ein Gerichtssprecher erklärte, dass die Privatversicherung durch den Vertrag mit einem Hartz IV-Bezieher einen Anspruch habe. Dieser könne auch durch die Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) nicht begrenzt werden (Az.: 19 AS 2130/19). Allerdings ist das Urteil noch nicht
Politiker fordern Hartz IV Erhöhung
Ausgelöst durch den massiven Preisanstieg bei Lebensmittleln wie z.b. bei der Milch fordern SPD Politiker und Politiker der Grünen nun eine Erhöhung der Hartz-IV Leistungen. SPD-Sozialexperte Ottmar Schreiner sagte gegenüber der Bild-Zeitung, das die Leistungen von Hartz IV nicht mehr existenzsichernd seien, da es keinerlei Orientierung der Leistung an den Lebenshaltungskosten gibt.
‚"Dadurch das die Lebensmittelpreise
Sozialhilfeträger muss PKV für Hartz-IV-Empfänger zahlen
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass der Sozialhilfeträger für die Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II, “Hartz IV”) die vollen Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen muss (Az.: L 2 SO 2529/09 ER-B und L 7 SO 2453/09 ER-B).
Wie die “Ad-Hoc-News” mitteilen, war es bislang so, dass diese Beiträge von
3,6 Millionen Menschen erhalten weniger Rente
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, erhalten voraussichtlich rund 3,6 Millionen Menschen weniger Rente, wenn der Staat ab 2011 für die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr bezahlt.
Bislang zahlte der Bund nicht nur das Arbeitslosengeld II, sondern auch einen monatlichen Rentenbeitrag in
Rösler will Arbeitslose von Zusatzbeiträgen befreien
Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) für die Gesundheitsreform sieht vor, dass Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV) oder Sozialhilfe sowie Kurzarbeiter und Wehrdienstleistende von Krankenkassen-Zusatzbeiträgen befreit werden sollen. Stattdessen sollen die Beiträge von staatlichen Stellen an die Kassen gezahlt werden, im Falle der arbeitslosen Versicherten wäre hier also die Bundesagentur für
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