Wechsel der Kfz-Versicherung nach dem 30. November
Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss seine alte Versicherung in der Regel bis zum 30. November gekündigt haben, da bei den meisten Versicherungen nur zum Ende des Kalenderjahres ein Wechsel möglich ist. Um sicher zu gehen, dass die schriftliche Kündigung das Versicherungsunternehmen rechtzeitig erreicht, sollte die Kündigung frühzeitig und vor allem per Einschreiben mit Rückschein versendet werden. Ein Wechsel der Kfz-Versicherung nach dem 30. November ist in einigen Ausnahmefällen möglich. Zum einen dann, wenn sich der Vertrag nicht zum 1. Januar, sondern zu einem anderen Monat verlängert, dann muss das Kündigungsschreiben ebenfalls spätestens einen Monat vorher bei der Versicherung eingetroffen sein. Zum anderen ist ein Wechsel und somit ein außerordentliches Kündigungsrecht möglich, wenn sich die Versicherungsprämien erhöht haben. Wie der ADAC in München betont, gilt dies auch dann, wenn eine höhere Prämie aufgrund Änderungen in der Typ- oder Regionalklasse entsteht.
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