Extras bei der Rechtsschutzversicherung

Ob Beruf, Verkehr oder Nachbarschaftsstreit – die Gründe für den Gang zum Anwalt können vielfältig sein. Um in diesem Fall das finanzielle Risiko überschaubar zu halten, schließen viele Menschen eine Rechtsschutzversicherung ab.

Wann genau die Versicherung zahlt und wann nicht, das ist in den Vertragsbedingungen geregelt. In jedem Fall muss der Versicherte immer zunächst eine Zusage zur Kostenübernahme einholen, ehe er einen Anwalt beauftragt. Wenn ausreichende Erfolgschancen bestehen, wird die Rechtsschutzversicherung in der Regel ihr Einverständnis geben.

Sollte das einmal nicht der Fall sein, lassen viele Gesellschaften ihre Kunden jedoch ebenfalls nicht im Regen stehen. Je nach gewähltem Versicherungsschutz können die Versicherten ein oder mehrere Male im Jahr eine telefonische Anwaltsberatung in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür sind mit den Beiträgen bereits abgegolten. Auf diesem Wege lässt sich vielleicht eine Lösung finden, die eine kostspielige Klärung vor Gericht überflüssig macht.

Wer bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat und diesen Extra-Service vermisst, der sollte bei nächster Gelegenheit seinen Versicherungsberater darauf ansprechen. Da die Gesellschaften miteinander in einem zunehmend härter werdenden Wettstreit stehen, haben die Versicherten gute Karten.